Geschäftsordnung (GO) Version 25.03.2018

Gelder

Die Ausgabe oder Bewilligung von Geldern darf nur entsprechend des genehmigten Haushaltsplanes erfolgen, in dringenden Fällen darf der Vorstand eine Überschreitung um 10% pro Posten, und im Fall von dringenden Reparaturen auch in höherem Umfang, beschließen.

ATH-Infos, Einladung zur Hauptversammlung

An alle Mitglieder, die in der Adressenliste mit E-Mail Adresse aufgeführt sind, darf die Post per E-Mail verschickt werden. Dies gilt auch für die Einladung zur Hauptversammlung.

Für die Aktualität der Adresse ist das Mitglied verantwortlich, dass diese überprüfen soll.

Beiträge pro Monat

Letzte Änderung zum 01.07.2017

a) Einzelnes Kind ab 14, wenn keine Eltern im Verein sind€   9,00
b)Einzelpersonen mit Ermäßigung bis zum 27. Lebensjahr und für Arbeitslose €   9,00
c)1 Erwachsener ab 18 Jahren€ 12,00
d)1 Erwachsener und 1 Kind€ 12,00
e)1 Erwachsener und 2 Kinder€ 15,50
f)1 Erwachsener und 3 Kinder€ 19,00
g)1 Erwachsener und 4 Kinder€ 22,50
h)2 Erwachsene, zusammenlebend€ 22,00
i)2 Erwachsene und 1 Kind€ 18,50
j)2 Erwachsene und 2 Kinder€ 22,00
k)2 Erwachsene und 3 Kinder€ 25,50
l)2 Erwachsene und 4 Kinder€ 29,00

Für Kinder mit Eltern im Verein gilt: bis 18 J oder in der Ausbildung oder arbeitslos bis 27 J

Die Änderung der Beiträge erfolgt jeweils zum 01.07. nach der Hauptversammlung.

Aufnahmegebühren

Letzte Änderung zum 25.03.2018,     da nur Textänderung.

jeweils das 2-fache des entsprechenden Quartalsbeitrages.

Treten weitere Familienmitglieder eines Einzelmitgliedes dem Verein bei, so ist die Differenz zwischen der gezahlten Aufnahmegebühr und der jeweils geltenden Aufnahmegebühr für Familien zu bezahlen.

Die Änderung der Aufnahmegebühren erfolgt jeweils zum 01.07. nach der Jahreshauptversammlung.

Kursgebühren für Grundtauchschein & Bronze, incl. Pik, Tauchpass & Logbuch

Einzelpersonen€ 130
Schüler, Azubis, Studenten, Zivil-/Wehrdienstleistende sowie FSJ-Teilnehmer im Alter zwischen 18 und 27 Jahren€ 90
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres€ 75
Die Kinder/Jugendausbildung bis KTSA-Gold ist kostenlos.
€ 0

Alle Ausbildungskurse werden durch den Ausbildungsleiter in Abstimmung mit den Ausbildern des Kurses und vom Vorstand ausgeschrieben.

Änderungen von Beiträgen

Die zu entrichtenden Beiträge werden zum Beginn der Mitgliedschaft festgelegt. Änderungen können nur durch einen schriftlichen Antrag (E-Mail) an den Vorstand gestellt und von Diesem entschieden werden.

Bedürftigkeit

Der Vorstand kann bei einem Nachweis einer Bedürftigkeit den Beitrag im Einzelfall teilweise oder ganz erlassen. Bei Arbeitslosigkeit, unter Vorlage eines ½ jährlichen Nachweises des Arbeitsamtes beträgt der Monatsbeitrag vorübergehend dem Ermäßigungsbeitrag (s.Beiträge pro Monat) .

Nachweispflicht für den ermäßigten Beitrag

Familien, Schüler, Azubis, Studenten, Ersatz-/Wehrdienstleistenden sowie FSJ-Teilnehmer müssen ohne Aufforderung bei Änderung ihrer Beitragsbedingung, den Kassenwart schriftlich informieren. Im Falle eines Verzuges, wird der Regelsatz rückwirkend fällig. Stichtag: Als Stichtag für die Berechnung von ermäßigten Beiträgen gilt jeweils der 1. Tag jeden Quartals. Dieser Nachweis muß jeweils 1 Monat vor Quartalsbeginn beim Kassenwart sein, damit die Ermäßigung noch berücksichtigt werden kann. Diese Regelung gilt ab schon für das 3.JV 2017

Telefonkostenerstattung

Telefonkostenerstattung wird nur den Vorstandsmitgliedern außer den Beisitzern gewährt. Es werden jährlich 35€ erstattet. Sie gilt für die Berechtigten von JHV-JHV

Bewirtungskosten

Bewirtungskosten während der Teilnahme an Sitzungen des HSB, HTSB, und des VDST, sowie den Vorstandssitzungen werden pauschal mit 5,00 € pro Vereinsdelegierten und Versammlung gewährt.

Sonstige Kosten

Zuschüsse für Transporte von Vereinsgeräten oder Sammeltransporte zu Vereinstreffen müssen vorher beantragt und vom Vorstand bewilligt werden.

Ausbildungskostenübernahme durch den Verein

Der Vorstand kann auf Antrag eine Kostenübernahme durch den Verein genehmigen. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden.
Die Erstattung erfolgt nach der Teilnahme.

Voraussetzung für die Bewilligung ist, daß das Seminar oder die Ausbildung dem Verein von Vorteil wäre. Erfolgt eine Kostenübernahme für eine Ausbildung, so ist für je 10 € übernommener Ausbildungskosten 1 Arbeitsstunde im Rahmen der Ausbildung zu leisten.
Auch diese Arbeitsstunden im Ausbildungsbetrieb werden mit dem üblichen Vergütungssatz abgegolten.
Bei Austritt eines Mitgliedes, das die übernommenen Kosten noch nicht abgearbeitet hat, sind diese Kosten anteilig zurückzuerstatten.

Übungleiterentgelt

Das Entgelt beträgt 10 € für die erbrachte Arbeitsstunde (60 min). Übungsleiterassistenten erhalten die Hälfte.

Verleih von Vereinsgeräten

Der Verleih erfolgt für max. 6 Wochen (ausgenommen während der Beginnerausbildung), wenn kein Beitragsrückstand besteht und nur gegen die Abgabe einer Haftungsausschlusserklärung. Verloren gegangenes Equipment muss ersetzt werden. Defekte werden dem Gerätewart gemeldet.

Veräußerung von Vereinsgeräten

Der Verkauf von Vereinsgeräten soll allen Mitgliedern mit normaler ATH-Info bekannt gemacht werden. Die Geräte sind dann als Auktion mit Mindestgebot an die Interessierten zu versteigern. Tag + Ort werden in einer ATH-Info mitgeteilt. Kommen mehrere gleiche Angebote zustande entscheidet das Los. Das Mindestgebot wird vom Vorstand festgelegt. Kommt das Mindestgebot nicht zustande beschließt der Vorstand andere Maßnahmen. Jedes veräußerte Vereinsgerät wird nur gegen die Abgabe einer Haftungsausschlusserklärung an die Vereinsmitglieder weitergegeben. Die Mitglieder haben selber für TÜV und den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.

Kompressorbenutzung

Voraussetzung für die selbständige Kompressorbenutzung ist eine jährliche Einweisung mit schriftlicher Bestätigung durch den Gerätewart. Die festgeschriebene Verfahrensanweisung für die Kompressornutzung ist einzuhalten.